Altersvorsorgedepot statt Riester, Renditerechner und Bauzinsen (23.10.2026)
Altersvorsorgedepot statt Riester, Renditerechner seit 1970, Bauzinsen ohne Kapitalpuffer: Wir klären, was Verbraucher wissen müssen. Dazu: Krankenversicherungs-Ratgeber und Kostencheck bei Sparkassen-Riester.
In dieser Folge
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Verbraucherzentralen bündeln Ratgeber zu gesetzlicher und privater Krankenversicherung
Verbraucherzentrale GeldDie Übersicht der Verbraucherzentralen versammelt Ratgeberartikel zu Themen rund um die Krankenversicherung, darunter Kassenleistungen beim Zahnarzt, Auslandsreiseschutz, Beitragssteigerungen in der privaten Krankenversicherung und die elektronische Patientenakte. Weitere Beiträge behandeln Familienversicherung, freiwillige gesetzliche Versicherung, Vorsorgeuntersuchungen, Hilfsmittel und den Umgang mit abgelehnten Kassenanträgen.
Original - 02
Altersvorsorgedepot löst Riester ab: Worauf Verbraucher bei Kosten, Förderung und Umstieg achten sollten
Tagesschau VerbraucherAb Januar soll das staatlich geförderte Altersvorsorgedepot die Riester-Rente ersetzen und mit mehr Aktien und ETFs bessere Renditechancen bieten. Verbraucherschützer raten trotz offensiver Werbung von Banken und Neobrokern von einem überhasteten Abschluss ab, weil noch nicht alle Anbieter am Markt sind und die Kosten über das Ergebnis entscheiden. Die Förderung fällt künftig unabhängig vom Einkommen aus, alte Riester-Verträge sollten nicht gekündigt, sondern übertragen werden.
Original - 03
Renditerechner der Verbraucherzentrale: Aktien und Festgeld im historischen Vergleich seit 1970
VerbraucherzentraleDie Verbraucherzentrale stellt einen Online-Renditerechner bereit, der zeigt, wie sich unterschiedliche Aufteilungen zwischen Aktien und Festgeld auf den Ertrag einer Geldanlage oder eines Sparplans auswirken. Grundlage sind Daten zur Entwicklung von Festgeld und Aktien der Industrieländer seit 1970. Auf lange Sicht lagen demnach stets Aktien vorn, wobei die Vergangenheitswerte nur eingeschränkt auf die Zukunft übertragbar sind und keine Beratung ersetzen.
Original - 04
Wegfall des Kapitalpuffers für Wohnungsbaukredite: Was er für Bauzinsen und Immobilienpreise bedeutet
HandelsblattDie Bundesregierung hat in Aussicht gestellt, dass Banken ab 2027 weniger Eigenkapital für Wohnungsbaukredite vorhalten müssen, um Kapital für die Finanzierung des Wohnungsbaus freizusetzen. In sozialen Netzwerken leiten manche Finanz-Influencer daraus deutlich sinkende Bauzinsen und stark steigende Immobilienpreise ab. Der Artikel geht der Frage nach, wie belastbar diese Prognosen sind.
Original - 05
Verbraucherzentrale prüft mögliche unzulässige Kosten bei Riester-Banksparplänen der Sparkassen
vzbvDie Verbraucherzentrale ruft Menschen mit einem Riester-Banksparplan bei einer Sparkasse auf, sich zu melden, wenn sie bereits eine Rente erhalten oder kurz vor der Auszahlung stehen. Hintergrund ist die rechtlich umstrittene Frage, ob beim Übergang in die Auszahlphase Abschluss-, Vermittlungs-, Verwaltungs- oder sonstige Kosten erhoben werden dürfen. Geprüft wird, ob Rückzahlungsansprüche bestehen.
Original
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Verbraucherzentralen bündeln Ratgeber zu gesetzlicher und privater Krankenversicherung
Verbraucherzentrale GeldDie Übersicht der Verbraucherzentralen versammelt Ratgeberartikel zu Themen rund um die Krankenversicherung, darunter Kassenleistungen beim Zahnarzt, Auslandsreiseschutz, Beitragssteigerungen in der privaten Krankenversicherung und die elektronische Patientenakte. Weitere Beiträge behandeln Familienversicherung, freiwillige gesetzliche Versicherung, Vorsorgeuntersuchungen, Hilfsmittel und den Umgang mit abgelehnten Kassenanträgen.
Original - 02
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VerbraucherzentraleDie Verbraucherzentrale stellt einen Online-Renditerechner bereit, der zeigt, wie sich unterschiedliche Aufteilungen zwischen Aktien und Festgeld auf den Ertrag einer Geldanlage oder eines Sparplans auswirken. Grundlage sind Daten zur Entwicklung von Festgeld und Aktien der Industrieländer seit 1970. Auf lange Sicht lagen demnach stets Aktien vorn, wobei die Vergangenheitswerte nur eingeschränkt auf die Zukunft übertragbar sind und keine Beratung ersetzen.
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Wegfall des Kapitalpuffers für Wohnungsbaukredite: Was er für Bauzinsen und Immobilienpreise bedeutet
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Original - 05
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vzbvDie Verbraucherzentrale ruft Menschen mit einem Riester-Banksparplan bei einer Sparkasse auf, sich zu melden, wenn sie bereits eine Rente erhalten oder kurz vor der Auszahlung stehen. Hintergrund ist die rechtlich umstrittene Frage, ob beim Übergang in die Auszahlphase Abschluss-, Vermittlungs-, Verwaltungs- oder sonstige Kosten erhoben werden dürfen. Geprüft wird, ob Rückzahlungsansprüche bestehen.
Original
Häufige Fragen
Welche Themen rund um die Krankenversicherung decken die Ratgeber der Verbraucherzentralen ab?
Die Verbraucherzentralen bündeln Ratgeber zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung, darunter Kassenleistungen beim Zahnarzt, Auslandsreiseschutz, Beitragssteigerungen in der PKV und die elektronische Patientenakte. Weitere Beiträge behandeln Familienversicherung, freiwillige gesetzliche Versicherung, Vorsorgeuntersuchungen, Hilfsmittel und abgelehnte Kassenanträge.
Was ändert sich durch das Altersvorsorgedepot gegenüber der Riester-Rente?
Das staatlich geförderte Altersvorsorgedepot soll ab Januar die Riester-Rente ersetzen und über mehr Aktien und ETFs bessere Renditechancen bieten. Die Förderung soll künftig unabhängig vom Einkommen gewährt werden. Bestehende Riester-Verträge sollten nicht gekündigt, sondern übertragen werden.
Sollte man sofort ein Altersvorsorgedepot abschließen?
Verbraucherschützer raten trotz offensiver Werbung von Banken und Neobrokern von einem überhasteten Abschluss ab, da noch nicht alle Anbieter am Markt sind. Die Kosten entscheiden maßgeblich über das Ergebnis, weshalb sich ein sorgfältiger Vergleich lohnt.
Was zeigt der Renditerechner der Verbraucherzentrale?
Der Online-Rechner zeigt, wie sich verschiedene Aufteilungen zwischen Aktien und Festgeld auf den Ertrag einer Geldanlage oder eines Sparplans auswirken. Er basiert auf Daten zu Festgeld und Aktien der Industrieländer seit 1970, in denen Aktien langfristig stets vorn lagen. Die Vergangenheitswerte sind nur eingeschränkt auf die Zukunft übertragbar und ersetzen keine Beratung.
Was ist bei Riester-Banksparplänen der Sparkassen zu beachten?
Die Verbraucherzentrale prüft, ob beim Übergang in die Auszahlphase unzulässig Abschluss-, Vermittlungs-, Verwaltungs- oder sonstige Kosten erhoben wurden. Betroffene, die bereits eine Rente beziehen oder kurz vor der Auszahlung stehen, sind aufgerufen, sich zu melden, damit mögliche Rückzahlungsansprüche geprüft werden können.
Vollständiges Transkript
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Martin: Herzlich willkommen bei Geld & Alltag. Ich bin Martin, und wie immer habe ich Nina an meiner Seite. Nina, schön, dass du da bist.
Nina: Hallo Martin, hallo zusammen. Ich bin gespannt, was heute dabei ist. Rente, Bauzinsen, Krankenversicherung, so wie ich die Liste gesehen habe.
Martin: Genau. Wir starten mit der Altersvorsorge. Ab Januar soll das staatlich geförderte Altersvorsorgedepot die Riester-Rente ablösen. Dort darf mehr in Aktien und ETFs investiert werden, das sind börsengehandelte Indexfonds. Damit sind bessere Renditechancen verbunden, aber eben auch Schwankungen.
Nina: Und das wird schon jetzt von Banken und Neobrokern ziemlich offensiv angeboten, oder?
Martin: Ja, und genau davor warnen Verbraucherschützer. Sie raten von einem überhasteten Abschluss ab. Erstens sind noch nicht alle Anbieter am Markt. Zweitens entscheiden am Ende die Kosten über das Ergebnis. Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sagt im ARD-Podcast Plusminus sinngemäß, im Vertrieb werde verkauft, was Provision bringt.
Nina: Das ist deutlich. Heißt das, man verpasst etwas, wenn man nicht sofort abschließt?
Martin: Nach dem Bericht nicht. Die staatliche Förderung kann noch bis mindestens Ende 2027 für das gesamte Jahr nachträglich beantragt werden. Ein Abschluss unter Zeitdruck ist also nicht nötig. Außerdem fällt die Förderung künftig unabhängig vom Einkommen aus.
Nina: Wie hoch ist die denn?
Martin: Der Staat zahlt bis zu 540 Euro im Jahr, dazu 300 Euro Kinderzulage je Kind. Bei zwei Kindern sind das bis zu 1.140 Euro jährlich, wenn man selbst 2.100 Euro einzahlt. Bei Riester waren es höchstens 775 Euro.
Nina: Okay. Und was ist mit meinem alten Riester-Vertrag? Soll ich den kündigen und wechseln?
Martin: Die Empfehlung lautet: nicht kündigen, sondern gegebenenfalls übertragen. Bei einer Kündigung kann Förderung zurückgefordert werden. Ob eine Übertragung für dich sinnvoll ist, hängt aber von deinem Vertrag und deiner Situation ab. Da lohnt sich eine unabhängige Beratung.
Nina: Und warum sind die Kosten so wichtig? Ein, zwei Prozent klingen ja erst mal nach wenig.
Martin: Das täuscht. Schon ein halber Prozentpunkt höhere Kosten kann über Jahrzehnte einige Zehntausend Euro ausmachen und die staatliche Förderung praktisch aufzehren. Beim gesetzlich vorgesehenen Standarddepot sind die Kosten auf ein Prozent gedeckelt. Laut Nauhauser wird es aber oft nicht aktiv angeboten. Ein öffentlicher Träger wie die Bundesbank soll mit einem Standarddepot zusätzlich Konkurrenz machen. Der ist aber noch nicht in Sicht und steht zu Jahresbeginn 2027 voraussichtlich noch nicht bereit.
Nina: Gibt es ein Beispiel, wie viel am Ende herauskommt?
Martin: Eine Modellrechnung mit sechs Prozent Jahresrendite. Wer 30 Jahre lang nur die Mindesteinzahlung leistet, kommt auf 13.375 Euro und etwa 90 Euro Zusatzrente im Monat. Beim Höchstbetrag sind es gut 208.000 Euro und rund 1.250 Euro monatlich. Wichtig: Das ist ein Rechenbeispiel, keine Garantie. Zum Vergleich: Die durchschnittlichen Rentenbezüge liegen laut Artikel bei 1.900 Euro, und die bekommt nur, wer im Schnitt rund 4.000 Euro im Monat verdient hat. Die Rentenlücke beträgt oft gut 2.000 Euro.
Nina: Das zeigt, warum so viele Menschen das Thema ernst nehmen. Und beim Thema Riester gibt es noch eine zweite Meldung, oder?
Martin: Ja, die betrifft Riester-Banksparpläne bei Sparkassen. Die Verbraucherzentrale ruft Betroffene auf, sich zu melden, wenn sie bereits eine Rente daraus beziehen oder kurz vor der Auszahlung stehen. Es geht um die Frage, ob beim Übergang in die Auszahlphase Abschluss-, Vermittlungs-, Verwaltungs- oder sonstige Kosten erhoben werden dürfen.
Nina: Gibt es dazu schon eine Rechtslage?
Martin: Teilweise. Der Bundesgerichtshof hat 2023 entschieden, dass eine Klausel zu Abschluss- und Vermittlungskosten in Sparkassen-Riesterverträgen wegen mangelnder Transparenz unwirksam ist. Ob in der Auszahlphase überhaupt solche Kosten anfallen dürfen, ist aber rechtlich umstritten. Die Verbraucherzentrale prüft jetzt, ob Rückzahlungsansprüche bestehen.
Nina: Und wer mitmachen will, was muss er tun?
Martin: Der Aufruf läuft unter sammelklagen.de/verfahren/riesterrente. Wer teilnimmt, hilft dabei, Erkenntnisse zu gewinnen. Ob am Ende Geld zurückfließt, ist offen. Man sollte also nichts fest einplanen.
Nina: [pauses] Verstanden. Dann würde ich gern zum Thema Geldanlage allgemein kommen. Die Verbraucherzentrale hat einen Renditerechner. Was kann der?
Martin: Er zeigt, wie sich unterschiedliche Aufteilungen zwischen Aktien und Festgeld auf den Ertrag einer Anlage oder eines Sparplans auswirken. Grundlage sind historische Daten seit 1970. Auf lange Sicht lagen darin Aktien stets vorn. Die Verbraucherzentrale betont aber, dass die Vergangenheit nur eingeschränkt auf die Zukunft übertragbar ist und keine Beratung ersetzt.
Nina: Welche Aktien sind da gemeint? Einzelne Firmen?
Martin: Nein, als Basis dient der MSCI World netto in Euro. Der umfasst mehr als 1.600 Aktien aus über 20 Industrieländern. Kosten von 0,5 Prozent pro Jahr sind schon eingerechnet. Als sicheren Teil nennt die Verbraucherzentrale Tages- und Festgeld, für den riskanteren Teil breit gestreute, kostengünstige Aktien-ETFs.
Nina: Und wie weit geht der Datenzeitraum? Das klingt nach sehr vielen Jahren.
Martin: Ausgewertet wurden alle überlappenden 10-, 20- und 35-Jahreszeiträume zwischen Ende 1969 und August 2018. Die Ergebnisse sind inflationsbereinigt. Persönliche Steuern wie die Abgeltungsteuer sind nicht eingerechnet. Außerdem wurde die Sparrate nicht an steigende Einkommen angepasst, und die Aufteilung blieb über die gesamte Laufzeit gleich.
Nina: Dann sind die Festgeldzahlen aus den Siebzigern und Achtzigern sicher viel höher als heute.
Martin: Genau das steht auch dabei: Die hohen Festgeldrenditen seit 1970 seien heute nicht mehr erreichbar. Man sollte den Rechner also als Anschauung nutzen, nicht als Prognose.
Nina: Gut. Dann zu etwas, das viele beschäftigt, die ein Haus oder eine Wohnung kaufen wollen: Bauzinsen. Was ist da los?
Martin: Die Bundesregierung hat in Aussicht gestellt, dass Banken ab 2027 weniger Eigenkapital für Wohnungsbaukredite vorhalten müssen. Eine entsprechende Auflage der Regulierer soll dann wegfallen. Das Ziel: Kapital freisetzen, das Banken verstärkt für die Finanzierung des Wohnungsbaus einsetzen können.
Nina: Und in sozialen Netzwerken heißt es schon, die Zinsen fallen kräftig?
Martin: So ist es. Manche sogenannten Finfluencer erwarten deutlich sinkende Bauzinsen. Einige sagen auch eine neue Welle steigender Immobilienpreise voraus, weil sich Käufer mit billigeren Krediten höhere Preise leisten könnten. Auf Instagram heißt es zum Beispiel, die Preise würden 2027 „explodieren“.
Nina: Das klingt eher nach Schlagzeile als nach Analyse.
Martin: Der Handelsblatt-Artikel prüft genau das. Fest steht nur: Die Lockerung ist angekündigt und soll ab 2027 gelten. Wie stark sie bei Kundinnen und Kunden ankommt, ist offen. Zinsen hängen von vielen Faktoren ab, nicht nur von dieser einen Vorgabe. Wer eine Finanzierung plant, sollte sich deshalb nicht auf solche Prognosen verlassen, sondern nüchtern rechnen, was er sich auch bei heutigen Zinsen leisten kann.
Nina: Das ist beruhigend vernünftig. Bleibt noch die Krankenversicherung. Dazu haben die Verbraucherzentralen Ratgeber gebündelt?
Martin: Ja, eine Übersicht mit vielen Themen: Zahnarztleistungen, Auslandsreiseschutz, Beitragssteigerungen in der privaten Krankenversicherung, die elektronische Patientenakte, Familienversicherung, Vorsorgeuntersuchungen und der Umgang mit abgelehnten Anträgen.
Nina: Ich war gerade im Urlaub und habe mich gefragt, wie das im Ausland eigentlich ist. Zahlt die Kasse nicht?
Martin: Gesetzliche Kassen übernehmen im Ausland nur eingeschränkten oder gar keinen Schutz. Deshalb empfehlen die Verbraucherzentralen eine private Reisekrankenversicherung. Was genau passt, hängt von Reiseziel und Situation ab.
Nina: Und wenn die Kasse einen Antrag ablehnt oder ewig braucht?
Martin: Nach dem Patientenrechtegesetz müssen Krankenkassen Leistungsanträge innerhalb von drei Wochen entscheiden, bei erforderlichem Gutachten innerhalb von fünf Wochen. Das ist gut zu wissen, wenn man auf eine Antwort wartet.
Nina: Und wie ist es bei privat Versicherten? Da kommen ja Briefe zum Jahreswechsel.
Martin: Genau. Private Versicherer informieren regelmäßig zum Jahreswechsel über steigende Beiträge. Das kann besonders ältere Versicherte finanziell belasten. Die Verbraucherzentrale bietet dazu einen Musterbrief an. Wählen zwischen gesetzlich und privat können übrigens nur hauptberuflich Selbstständige, Freiberufler und Arbeitnehmer mit höherem Einkommen.
Nina: Ein Punkt noch: die elektronische Patientenakte. Was ändert sich da?
Martin: Seit Oktober 2025 müssen Praxen, Apotheken und Kliniken bestimmte Daten in die ePA eintragen. Dazu kommt das Gesundheitsdatennutzungsgesetz. Es erlaubt gesetzlichen Kassen, Abrechnungsdaten ihrer Versicherten auszuwerten, um mögliche Gesundheitsrisiken früh zu erkennen. Wer das genauer wissen will, findet in den Ratgebern Details.
Nina: Und etwas Praktisches zum Schluss: Vorsorgeuntersuchungen?
Martin: Gesetzlich versicherte Kinder und Erwachsene haben Anspruch auf Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen. Ein Beitrag mit Infografik zeigt, was in welchem Alter bezahlt wird. Und ein Hinweis: Wer als gesetzlich Versicherter die Kostenerstattung wählt, riskiert Kosten, die er selbst tragen muss, und kann die Wahl nur unter Einhaltung von Fristen rückgängig machen.
Nina: Gut, dass man das vorher weiß.
Martin: Dann fasse ich zusammen. Beim neuen Altersvorsorgedepot lohnt sich Gelassenheit: Kosten vergleichen, nicht unter Druck abschließen, alte Riester-Verträge nicht vorschnell kündigen. Wer einen Riester-Banksparplan bei einer Sparkasse hat und kurz vor der Auszahlung steht, kann sich beim Aufruf der Verbraucherzentrale melden. Beim Renditerechner gilt: Vergangenheit ist keine Prognose. Bei den Bauzinsen sind Versprechen in sozialen Netzwerken mit Vorsicht zu genießen. Und bei der Krankenversicherung helfen Fristen und Rechte, die man kennen sollte. Wichtig ist immer: Entscheidungen hängen von der persönlichen Situation ab, das hier ist keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung.
Nina: Ich nehme mit: Nachrechnen statt nachplappern, und Fristen im Blick behalten. Danke dir, Martin.
Martin: Gern, Nina. Noch ein Hinweis: Dieser Podcast ist vollständig KI-generiert. Alle Quellen und Hintergründe findet ihr auf unserer Website. Schaltet auch in der nächsten Folge wieder ein, damit ihr informiert bleibt, bessere Entscheidungen treffen könnt und den Überblick behaltet. Bis bald.
Nina: Tschüss und bis zum nächsten Mal.
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