Festgeld über 3 Prozent: Openbank jetzt mit deutscher Einlagensicherung (04.11.2026)
Festgeld bleibt über drei Prozent, Openbank bietet jetzt deutsche Einlagensicherung. Außerdem: Verbraucherzentralen-Ratgeber, Renditerechner Festgeld gegen ETFs und die Frage, ob eine Pflegezusatz sinnvoll ist.
In dieser Folge
- 01
Zinsmarkt Anfang November 2026: Festgeld stabil über drei Prozent, Openbank jetzt mit deutscher Einlagensicherung
Stiftung WarentestAnfang November 2026 liegt das beste Tagesgeld bei 2,75 Prozent, befristete Neukundenangebote erreichen bis zu 4,10 Prozent, und für Festgeld sind je nach Laufzeit bis zu 3,51 bzw. 3,60 Prozent möglich. Die frühere Santander Consumer Bank firmiert nun als Openbank Deutschland AG, sodass Neukunden deutsche Einlagensicherung erhalten und die Stiftung Warentest ihre Einstufung angepasst hat. Zudem gibt es neue Angebote über die Plattform Raisin sowie eine Warnung der Bafin vor gefälschten Raisin-Angeboten.
Original - 02
Verbraucherzentralen-Ratgeber zu Geldanlage, Girokonto und Zahlungsverkehr im Überblick
Verbraucherzentrale GeldDie Übersicht bündelt Ratgeberbeiträge der Verbraucherzentralen zu Geld und Versicherungen, darunter Beiträge zu Aktien, ETFs, Dachfonds, ELTIFs, Bitcoin und Crowdfunding. Weitere Themen sind Girokonto und Zahlungsverkehr, etwa Kontowechselhilfe, Neobanken, SEPA-Lastschrift, das Basiskonto und Erstattungsansprüche nach BGH-Urteilen. Hinzu kommen Warnungen vor Betrugsmaschen im Urlaub, vor der Faksimile-Falle und vor unbemerkten falschen Kontoabbuchungen.
Original - 03
Verbraucherzentralen informieren zu Schulden, Inkasso, Energiearmut und staatlichen Hilfen
Verbraucherzentrale GeldDie Übersicht der Verbraucherzentralen bündelt Ratgeberbeiträge zu Themen wie P-Konto, Inkassoforderungen, Energieschulden, Inflation und staatlichen Leistungen wie BAföG und Kinderzuschlag. Sie zeigt, wie Betroffene ihr Existenzminimum sichern, unseriöse Forderungen erkennen und bei drohender Überschuldung rechtzeitig Hilfe finden.
Original - 04
Renditerechner der Verbraucherzentrale vergleicht Festgeld und weltweite Aktien-ETFs seit 1970
VerbraucherzentraleDie Verbraucherzentrale bietet einen Online-Renditerechner an, der zeigt, wie sich unterschiedliche Aufteilungen zwischen Festgeld und Aktien auf den Ertrag einer Geldanlage oder eines Sparplans auswirken. Grundlage ist die Entwicklung von Festgeld und Aktien der Industrieländer seit 1970, wobei auf lange Sicht stets Aktien vorn lagen. Der Rechner ersetzt keine Beratung, und die historischen Festgeldrenditen sind heute nicht mehr erreichbar.
Original - 05
Pflegeversicherung: Ist eine Zusatzversicherung für den Pflegefall nötig?
Spiegel GeldDer Beitrag aus dem Geld-Ressort des Spiegel geht der Frage nach, ob zusätzlich zur bestehenden Pflegeversicherung eine ergänzende Absicherung für den Pflegefall sinnvoll ist. Im Mittelpunkt steht die Entscheidung von Verbrauchern, ob die bestehende Absicherung ausreicht oder ob sie zusätzlich vorsorgen sollten.
Original
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Zinsmarkt Anfang November 2026: Festgeld stabil über drei Prozent, Openbank jetzt mit deutscher Einlagensicherung
Stiftung WarentestAnfang November 2026 liegt das beste Tagesgeld bei 2,75 Prozent, befristete Neukundenangebote erreichen bis zu 4,10 Prozent, und für Festgeld sind je nach Laufzeit bis zu 3,51 bzw. 3,60 Prozent möglich. Die frühere Santander Consumer Bank firmiert nun als Openbank Deutschland AG, sodass Neukunden deutsche Einlagensicherung erhalten und die Stiftung Warentest ihre Einstufung angepasst hat. Zudem gibt es neue Angebote über die Plattform Raisin sowie eine Warnung der Bafin vor gefälschten Raisin-Angeboten.
Original - 02
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Original
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Martin: Hallo und herzlich willkommen bei Geld & Alltag. Ich bin Martin, und wie immer habe ich Nina an meiner Seite. Sie fragt nach, wenn es zu fachlich wird, und achtet darauf, dass wir den Alltag nicht aus den Augen verlieren. Hallo Nina.
Nina: Hallo Martin, hallo zusammen. Ja, ich bin gespannt. Heute geht es viel ums Sparen, oder?
Martin: Ja, um Zinsen, Konten, Schulden und am Ende um die Pflege. Wir fangen mit dem Zinsmarkt an. Nach den Zahlen der Stiftung Warentest liegt das beste Tagesgeld Anfang November bei 2,75 Prozent. Beim Festgeld sind je nach Laufzeit bis zu 3,51 beziehungsweise 3,60 Prozent möglich.
Nina: Das klingt nach ordentlich. Aber ich lese auch immer von vier Prozent und mehr. Was ist damit?
Martin: Das sind befristete Neukundenangebote, bis zu 4,10 Prozent. Befristet heißt: Der hohe Zins gilt nur für eine bestimmte Zeit, danach fällt er meist deutlich ab. Chase hat im Juli zum Beispiel 4 Prozent für vier Monate gestartet, ohne Obergrenze bei der Einlage. Damit kam die Bank sogar in den Tagesgeld-Vergleich.
Nina: Und Revolut? Da stehen 4,25 Prozent.
Martin: Genau, aber mit Bedingungen. Der Zins gilt vier Monate und nur bis 25 000 Euro. Außerdem musst du das Revolut-Girokonto aktiv nutzen. Sonst fällt der Zins teils auf nur 1,25 Prozent. Deshalb taucht das Angebot im Vergleich der Stiftung Warentest gar nicht auf.
Nina: Also lieber zweimal hinschauen, was im Kleingedruckten steht. Und ich muss dran denken, dass ich nach vier Monaten wieder aktiv werden müsste.
Martin: Richtig. Wer solche Angebote nutzt, sollte sich das Ende des Zinssatzes merken. Dann noch eine Neuigkeit: Die frühere Santander Consumer Bank heißt jetzt Openbank Deutschland AG und sitzt in Mönchengladbach. Für Neukunden bedeutet das deutsche Einlagensicherung.
Nina: Einlagensicherung heißt, mein Geld ist geschützt, falls die Bank pleitegeht?
Martin: Im Kern ja. Gesetzlich sind bis 100 000 Euro pro Kunde über die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken abgesichert. Dazu kommt bei Openbank der freiwillige Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken. Bestandskunden mit älteren Verträgen unterliegen vorerst noch der spanischen Einlagensicherung. Sie sollen schrittweise auf die neue deutsche Plattform umgestellt werden.
Nina: Interessant. Wer da schon Kunde ist, sollte also mal nachlesen, was für den eigenen Vertrag gilt.
Martin: Genau. Und es gibt neue Festgeldangebote über die Plattform Raisin. Eine schwedische Bank, Norrvidd Finance, bietet zweijähriges Festgeld ab 500 Euro an. Die Einlagen sind dort bis 1 150 000 schwedische Kronen gesichert, aktuell rund 104 800 Euro. Itaú aus Luxemburg hat Festgeld mit drei, sechs und zwölf Monaten Laufzeit. Das verlängert sich automatisch, wenn man nicht zwei Tage vor Ende deaktiviert.
Nina: Oh, das ist so ein Punkt, den man leicht vergisst. Da hilft wohl ein Kalendereintrag.
Martin: Ja. Und eine Warnung gehört dazu: Die Bafin warnt vor gefälschten Festgeld- und Tagesgeldangeboten, die angeblich von Raisin stammen. Oft kommen sie mit E-Mail-Adressen, die auf „@raisin.de.com“ enden. Wer so eine Mail bekommt, sollte nichts anklicken und nichts überweisen.
Nina: Gut zu wissen. Das sieht auf den ersten Blick ja fast echt aus.
Martin: Deshalb lieber genau auf die Endung achten. Zweite Meldung: Die Verbraucherzentralen haben ihre Ratgeber zu Geldanlage, Girokonto und Zahlungsverkehr gebündelt. Da geht es um Aktien, ETFs, Dachfonds und auch Bitcoin.
Nina: Was sagen die Verbraucherzentralen denn zu Bitcoin?
Martin: Nach ihrer Auffassung sind Bitcoins nicht zum Vermögensaufbau geeignet. Bei Dachfonds sind sie auch kritisch. Die gelten oft als Alternative zu teuren Vermögensverwaltungen, entpuppen sich laut Verbraucherzentrale aber meist als teure Anlage mit doppelten Gebühren und schlechten Ertragsaussichten.
Nina: Doppelte Gebühren, das hört man nicht gern. Und was sind ELTIFs? Der Begriff sagt mir gar nichts.
Martin: Das sind Fonds, die Geld in nicht börsennotierte Unternehmen oder Infrastrukturprojekte stecken. Seit Anfang 2024 dürfen auch Kleinanleger hinein. Die Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass damit erhebliche Risiken verbunden sind. Ob so etwas zu einem passt, hängt immer von der persönlichen Situation ab.
Nina: Und beim Girokonto? Ich habe schon überlegt, mal zu wechseln, aber das nervt mich.
Martin: Seit 2016 gibt es dafür die Kontowechselhilfe. Du hast Anspruch auf Unterstützung bei Daueraufträgen und Lastschriften. In der Praxis können komplizierte Unterlagen, Fehler und mögliche Kosten den Wechsel trotzdem erschweren. Außerdem gibt es das Basiskonto: Jeder Mensch hat per Gesetz Anspruch auf ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen.
Nina: Und was war mit den Urteilen des Bundesgerichtshofs? Das stand auch auf der Liste.
Martin: Da ging es um Gebühren, die auf einer unwirksamen AGB-Klausel beruhten, also auf unzulässigen Vertragsbedingungen der Bank. Der BGH hat im November 2024 und im Juni 2025 zur Höhe der Erstattungsansprüche und zu den Verjährungsfristen entschieden. Wer vermutet, dass ihn das betrifft, kann sich bei der Verbraucherzentrale informieren.
Nina: Gut, dann kommen wir zum unangenehmeren Thema. Schulden.
Martin: Ja, dritte Meldung. Die Verbraucherzentralen bündeln Beiträge zu P-Konto, Inkasso, Energieschulden und staatlichen Leistungen. Das P-Konto ist ein Pfändungsschutzkonto. Wenn jemand gepfändet wird, bleibt ein Grundbetrag auf dem Konto geschützt. Mit einer P-Konto-Bescheinigung lässt sich das Existenzminimum über diesen Grundfreibetrag hinaus sichern.
Nina: Und woher bekomme ich so eine Bescheinigung?
Martin: Die Verbraucherzentralen nennen fünf Wege, zum Beispiel das Jobcenter, die Schuldnerberatung oder das Vollstreckungsgericht. Wichtig ist, nicht zu lange zu warten, sondern früh Hilfe zu suchen.
Nina: Was mich beim Thema Preise interessiert: Energieschulden. Gerade nach den Teuerungsjahren.
Martin: Da sagen die Verbraucherzentralen, dass die Forderungen der Versorger häufig nur die Spitze des Eisbergs sind. Oft bestehen weitere Zahlungsverpflichtungen, etwa Miete oder Kredite. Wer bei den Lebenshaltungskosten ins Rutschen kommt, sollte deshalb den ganzen Überblick suchen und sich beraten lassen.
Nina: Und Inkasso? Ich habe schon mal eine seltsame SMS mit einer Forderung bekommen.
Martin: Die Verbraucherzentralen sagen: Inkassoforderungen per SMS folgen oft auf beworbene Telefonnummern für Gewinnspiele oder ähnliche Dienste und sind häufig unseriös. Nicht vorschnell zahlen, sondern prüfen. Anders ist es bei einer Lastschrift, die mangels Deckung zurückgeht: Da müssen Verbraucher auch ohne Mahnung die Kosten für das Eintreiben tragen.
Nina: Ach, das ist gut zu wissen. Das heißt, es kann schnell teurer werden, wenn das Konto mal nicht gedeckt ist.
Martin: Genau. Und eine Randnotiz: Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte die EOS Investment GmbH wegen angeblich überhöhter Inkasso-Gebühren verklagt. Der Bundesgerichtshof hat die Klage abgewiesen. Dazu kommt noch: Der Kinderzuschlag beträgt 2026 maximal 297 Euro, genauso viel wie 2025.
Nina: Also keine Erhöhung. Bei steigenden Preisen merken Familien das ja.
Martin: Ja, der Betrag bleibt gleich, während die Lebenshaltungskosten für viele weiter spürbar sind. Vierte Meldung: Die Verbraucherzentrale hat einen Online-Renditerechner. Er zeigt, wie sich verschiedene Aufteilungen zwischen Festgeld und weltweiten Aktien-ETFs auf Ertrag und Sparplan auswirken.
Nina: Und was kommt da raus? Gewinnt immer die Aktie?
Martin: In den Daten seit 1970 lagen auf lange Sicht stets Aktien vorn. Aber Vorsicht: Das ist Vergangenheit, keine Garantie. Und die damaligen Festgeldrenditen sind heute nicht mehr erreichbar. Die Berechnung stützt sich auf den Index MSCI World netto in Euro mit Kosten von 0,5 Prozent pro Jahr. Der Index umfasst mehr als 1600 Aktien aus über 20 Industrieländern.
Nina: Und die Inflation ist drin?
Martin: Ja, Endvermögen und Renditen sind inflationsbereinigt. Das heißt: Man sieht, was das Geld nach Abzug der Preissteigerung noch wert ist. Deshalb darf man das reale Endvermögen nicht einfach mit den eingezahlten Sparraten vergleichen. Steuern wie die Abgeltungsteuer sind nicht eingerechnet.
Nina: Und die Daten reichen nur bis 2018, richtig? Das sollte man im Hinterkopf behalten.
Martin: Richtig, die Zeiträume enden im August 2018. Der Rechner ersetzt keine Beratung. Er hilft aber zu verstehen, wie Risiko und Ertrag zusammenhängen. Als sicheren Teil nennt die Verbraucherzentrale vor allem Tages- und Festgeld, als riskanteren Teil breit gestreute, kostengünstige Aktien-ETFs. Übrigens: Jeden Mittwoch um 12:30 Uhr gibt es kostenlose Online-Seminare zur Riester-Reform und zum Altersvorsorgedepot.
Nina: Das ist nützlich für alle, die sich da einlesen wollen. Und jetzt zur Pflege.
Martin: Fünfte Meldung. Im Spiegel-Ressort Geld geht es um die Frage, ob zusätzlich zur Pflegeversicherung eine Zusatzversicherung nötig ist. Ausgangspunkt ist die aktuelle Lage der Pflegeversicherung.
Nina: Heißt das, die gesetzliche Absicherung reicht nicht aus?
Martin: Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Es geht um private Vorsorge für den Fall der Pflegebedürftigkeit. Ob eine Zusatzabsicherung sinnvoll ist, hängt von Einkommen, Vermögen, Familiensituation und den Kosten ab. Wer unsicher ist, kann sich bei der Verbraucherzentrale beraten lassen und Angebote in Ruhe vergleichen.
Nina: Also kein Schnellschuss, sondern erst mal die eigene Lage anschauen.
Martin: Genau. Zum Schluss fasse ich zusammen: Bei Zinsangeboten lohnt der Blick auf Laufzeit, Bedingungen und Einlagensicherung. Vor gefälschten Angeboten sollte man sich schützen. Bei Schulden gilt: früh Hilfe holen. Und bei Anlage und Vorsorge zählt die persönliche Situation. Wir geben keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung.
Nina: Und ich nehme mit: im Kleingedruckten nachsehen, Fristen notieren und bei Unsicherheit nachfragen.
Martin: Noch ein Hinweis: Dieser Podcast ist vollständig KI-generiert. Alle Quellen und Hintergründe findet ihr auf unserer Website. Danke fürs Zuhören, und schaltet gern wieder ein. In der nächsten Folge gibt es wieder Meldungen, die euch helfen, informiert zu bleiben, bessere Entscheidungen zu treffen und den Überblick zu behalten. Tschüss, Nina.
Nina: Tschüss, Martin, und tschüss an alle da draußen. Bis zum nächsten Mal.
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