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Geld & Alltag
Folge 7306.11.202611:46 KI-vertont

Geld, Schulden, Immobilien: Ratgeber, ETF-Vergleich und Steuertricks (06.11.2026)

Von Krankenkassenrechten über unzulässige Bausparkassen-Gebühren bis zu Schulden und P-Konto: Die Verbraucherzentralen liefern Rat. Dazu: Festgeld gegen ETFs, Sonder-AfA für Neubau und nachhaltige Sparpläne.

Themen

In dieser Folge

06
  1. 01

    Krankenversicherung: Ratgeberübersicht der Verbraucherzentralen zu Kassenleistungen, Beiträgen und Versichertenrechten

    Verbraucherzentrale Geld

    Die Verbraucherzentralen bieten eine Übersicht von Ratgeberartikeln rund um die gesetzliche und private Krankenversicherung. Die Themen reichen von Zahnleistungen, Vorsorgeuntersuchungen und Bonusprogrammen über die elektronische Patientenakte bis zu Beitragssteigerungen in der privaten Krankenversicherung und Auslandsschutz. Hinzu kommen Hinweise zu Familienversicherung, freiwilliger Versicherung, Hilfsmitteln, Haushaltshilfe und dem Vorgehen bei abgelehnten Anträgen.

    Original
  2. 02

    Verbraucherzentralen: Unzulässige Kontoentgelte bei Bausparkassen und weitere Ratgeber zur Immobilienfinanzierung

    Verbraucherzentrale Geld

    Die Verbraucherzentralen informieren darüber, dass jährliche Kontoentgelte von Bausparkassen in der Sparphase nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs unzulässig sind und Betroffene bereits gezahlte Gebühren zurückfordern können. Ergänzend bieten sie Ratgeber zu Immobilienfinanzierung, Ehegattenbürgschaft, Grundschuld, Bausparverträgen, Sofortfinanzierung und Wohnungsbauprämie an.

    Original
  3. 03

    Verbraucherzentralen informieren zu Krediten, Schulden und Insolvenz: P-Konto, Inkasso, Energieschulden und Familienleistungen

    Verbraucherzentrale Geld

    Die Übersichtsseite der Verbraucherzentralen bündelt Ratgeberthemen rund um Kredit, Schulden und Insolvenz. Sie erklärt unter anderem, wie man eine P-Konto-Bescheinigung erhält, wie man unseriöse Inkassoforderungen erkennt und was Betroffene bei Energiearmut und Energieschulden tun können. Hinzu kommen Beiträge zu BAföG, Kinderzuschlag, Inflation sowie zum Unterschied zwischen Kredit- und Debitkarten.

    Original
  4. 04

    Renditerechner der Verbraucherzentrale: Festgeld und Aktien-ETFs im historischen Vergleich

    Verbraucherzentrale

    Die Verbraucherzentrale stellt einen Online-Renditerechner bereit, der zeigt, wie sich unterschiedliche Aufteilungen zwischen Festgeld und Aktien auf Ertrag und Risiko einer Geldanlage oder eines Sparplans auswirken. Grundlage ist die Entwicklung von Festgeld und Aktien der Industrieländer seit 1970, wobei auf lange Sicht stets Aktien vorne lagen. Die Vergangenheitsdaten ersetzen keine Beratung und lassen sich nur eingeschränkt auf die Zukunft übertragen.

    Original
  5. 05

    Sonder-AfA: Wie Gutverdiener beim Kauf von Neubauwohnungen Steuern sparen können

    Handelsblatt

    Die 2024 in modifizierter Form wieder eingeführte Sonderabschreibung für neu gebaute Mietwohnungen löst laut Instone-Chef Kruno Crepulja eine Nachfrage von Kapitalanlegern aus, die über dem Niveau des früheren Immobilienbooms liegt. Der Gesetzgeber will mit dem steuerlichen Anreiz den Bau dringend benötigten, energieeffizienten Wohnraums fördern. Das Handelsblatt hat auf Basis einer Instone-Berechnung und weiterer Expertenmeinungen einen Beispielfall durchgerechnet, der die Dimension der Steuervorteile für Gutverdiener zeigt.

    Original
  6. 06

    Nachhaltige ETFs: FMH-Untersuchung zeigt fehlende Standards und nennt die besten Anbieter für Sparpläne

    n-tv Ratgeber

    Weil es in der Finanzbranche keine verbindliche Definition von Nachhaltigkeit gibt, investieren sogenannte ESG-ETFs oft dennoch in Ölkonzerne, Fast-Fashion-Unternehmen oder die Rüstungsindustrie. Die FMH-Finanzberatung hat im Auftrag von ntv untersucht, welche Anbieter die meisten nachhaltigen ETF-Sparpläne bieten, und stieß dabei auf wenig Transparenz. Als beste Depots für nachhaltige ETF-Sparpläne kürt sie Scalable Capital, comdirect und S-Broker.

    Original
FAQ

Häufige Fragen

Sind jährliche Kontoentgelte von Bausparkassen in der Sparphase zulässig?

Nein. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs sind solche Entgelte in der Sparphase unzulässig. Betroffene können bereits gezahlte Gebühren zurückfordern, und die Verbraucherzentralen bieten dazu Informationen an.

Was zeigt der Renditerechner der Verbraucherzentrale?

Der Online-Rechner zeigt, wie sich unterschiedliche Aufteilungen zwischen Festgeld und Aktien auf Ertrag und Risiko einer Geldanlage oder eines Sparplans auswirken. Er nutzt Daten zu Festgeld und Aktien der Industrieländer seit 1970, in denen auf lange Sicht Aktien vorne lagen. Diese Vergangenheitswerte ersetzen keine Beratung und lassen sich nur eingeschränkt auf die Zukunft übertragen.

Warum ist die Sonder-AfA für Kapitalanleger mit hohem Einkommen interessant?

Die 2024 in modifizierter Form wieder eingeführte Sonderabschreibung für neu gebaute Mietwohnungen bietet Gutverdienern einen steuerlichen Vorteil beim Kauf von Neubauwohnungen. Laut Instone-Chef Kruno Crepulja löst sie eine Nachfrage aus, die über dem Niveau des früheren Immobilienbooms liegt. Der Gesetzgeber will damit den Bau dringend benötigten, energieeffizienten Wohnraums fördern.

Sind nachhaltige ETFs automatisch frei von Öl-, Mode- oder Rüstungsunternehmen?

Nein. Es gibt in der Finanzbranche keine verbindliche Definition von Nachhaltigkeit, daher investieren auch ESG-ETFs teils in Ölkonzerne, Fast-Fashion-Unternehmen oder die Rüstungsindustrie. Anleger sollten die Indexregeln und Ausschlusskriterien eines ETFs vor dem Sparplan prüfen.

Welche Anbieter bewertet die FMH-Finanzberatung als die besten Depots für nachhaltige ETF-Sparpläne?

Die FMH-Finanzberatung kürt im Auftrag von ntv Scalable Capital, comdirect und S-Broker zu den besten Depots für nachhaltige ETF-Sparpläne. Die Untersuchung stieß bei den Anbietern insgesamt auf wenig Transparenz.

Vollständiges Transkript

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Martin: Herzlich willkommen bei Geld & Alltag. Mein Name ist Martin, und wie immer habe ich Nina an meiner Seite. Nina, schön, dass du da bist.

Nina: Hallo Martin, hallo zusammen. Ich bin gespannt, was heute dabei ist. Du hattest was von Krankenversicherung, Bausparen und Schulden angedeutet.

Martin: Genau. Dazu kommen noch ein Renditerechner, eine Steuerfrage rund um Neubauwohnungen und eine Untersuchung zu nachhaltigen ETFs. Wir starten mit der Krankenversicherung. Die Verbraucherzentralen haben ihre Ratgeber dazu gebündelt, von Zahnleistungen über Bonusprogramme bis zur elektronischen Patientenakte.

Nina: Okay, und was ist da gerade das Wichtigste für den Alltag? Die Patientenakte hört man ja ständig.

Martin: Die ist tatsächlich ein guter Einstieg. Seit Oktober 2025 müssen Praxen, Apotheken und Kliniken bestimmte Daten dort eintragen, zum Beispiel elektronische Arztbriefe, Befunde und Informationen zu Medikamenten. Für Versicherte heißt das: Es lohnt sich zu wissen, was in der Akte steht und welche Rechte man dabei hat.

Nina: Und wenn ich einen Antrag bei meiner Kasse stelle, zum Beispiel für ein Hilfsmittel? Da wartet man ja manchmal ewig.

Martin: Dafür gibt es klare Fristen. Nach dem Patientenrechtegesetz muss die Krankenkasse einen Leistungsantrag innerhalb von drei Wochen entscheiden. Wenn ein Gutachten nötig ist, sind es fünf Wochen. Bei Ablehnungen bieten die Verbraucherzentralen Hinweise, wie man vorgehen kann.

Nina: Gut zu wissen. Und was ist mit den privat Versicherten? Da kommen doch regelmäßig Briefe mit Beitragserhöhungen.

Martin: Ja, zum Jahreswechsel informieren die privaten Versicherer ihre Kundschaft über steigende Beiträge. Das kann besonders für ältere Versicherte eine finanzielle Belastung sein. Die Verbraucherzentralen stellen dazu sogar einen Musterbrief bereit. Ob eine Erhöhung im Einzelfall passt oder nicht, hängt aber immer vom Vertrag ab.

Nina: Mhm. Gibt es noch etwas, das man leicht übersieht?

Martin: Zwei Dinge. Erstens: Gesetzliche Kassen bieten im Ausland nur eingeschränkten oder gar keinen Schutz. Deshalb raten die Verbraucherzentralen zu einer privaten Reisekrankenversicherung. Zweitens: Wer nach einer Operation oder bei Krankheit vorübergehend den Haushalt nicht stemmen kann, hat als gesetzlich Versicherter unter Umständen Anspruch auf eine Haushaltshilfe.

Nina: Das wusste ich ehrlich gesagt nicht. Das sagt man ja kaum jemandem.

Martin: Eben. Dann zum zweiten Thema, und das ist für alle interessant, die einen Bausparvertrag haben. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass jährliche Kontoentgelte von Bausparkassen in der Sparphase unzulässig sind.

Nina: Moment, also diese kleinen Jahresgebühren, die einfach abgebucht werden?

Martin: Genau die. Viele Bausparkassen haben solche Entgelte in den letzten Jahren eingeführt oder erhöht. Betroffene können bereits gezahlte Gebühren zurückfordern. Die Verbraucherzentralen haben dafür einen Musterbrief. Bei einem einzelnen Jahr geht es um kleine Beträge, über die Jahre kann sich aber etwas ansammeln.

Nina: Da lohnt sich ein Blick in die alten Kontoauszüge. [curious] Was steht sonst noch in den Immobilien-Ratgebern?

Martin: Unter anderem Grundschuld, Ehegattenbürgschaft und Sofortfinanzierung. Bei der Baufinanzierung räumt man der Bank über die Grundschuld den Zugriff auf die Immobilie ein, falls der Kredit nicht bedient wird. Bei der Ehegattenbürgschaft kann es passieren, dass sich Partner womöglich lebenslang verschulden. Allerdings müssen Bürgen nicht immer zahlen.

Nina: Und Bausparen allgemein? Das wird ja gern als sicherer Weg zum Eigenheim verkauft.

Martin: Die Verbraucherzentralen sehen das nüchtern. Neue Bausparverträge sind demnach als Geldanlage unrentabel, und die als zinsgünstig beworbenen Darlehen sind deutlich teurer, als der Zinssatz vermuten lässt. Auch Bausparsofortfinanzierungen sind kompliziert und nicht für jeden geeignet. Wer vor so einer Entscheidung steht, sollte sich unabhängig beraten lassen.

Nina: Gut. Dann zu den Schulden. Das ist ja ein Thema, bei dem viele lieber wegschauen.

Martin: Verständlich, aber genau da ist früh handeln wichtig. Die Verbraucherzentralen bündeln Ratgeber zu Kredit, Schulden und Insolvenz. Ein Beispiel ist das P-Konto, also das Pfändungsschutzkonto. Für die Bescheinigung, die den Schutz über den Grundfreibetrag hinaus sichert, nennen sie fünf Wege, etwa über das Jobcenter, die Schuldnerberatung oder das Vollstreckungsgericht.

Nina: Und das Thema Energie? Wenn die Stromrechnung zur Last wird?

Martin: Da gilt: Die Forderung des Energieversorgers ist oft nur die Spitze des Eisbergs, weil häufig weitere Zahlungsverpflichtungen bestehen. Wer den Überblick verliert oder dem eine Energiesperre droht, sollte schnellstmöglich Hilfe suchen, zum Beispiel bei einer Beratungsstelle.

Nina: Und Inkasso? Ich kenne Leute, die plötzlich eine SMS mit einer Zahlungsaufforderung bekommen haben.

Martin: Solche Forderungen per SMS folgen teils auf beworbene Gewinnspiele oder Angebote, wenn man die genannten Nummern wählt. Deshalb raten die Verbraucherzentralen, Inkassoforderungen genau zu prüfen. Wichtig ist auch: Wird eine Lastschrift mangels Kontodeckung zurückgewiesen, müssen Verbraucher die Kosten für das Eintreiben der Forderung tragen, auch ohne vorherige Mahnung.

Nina: Oh, das ist hart. Eine Rücklastschrift kann also richtig ins Geld gehen.

Martin: Ja. Und noch eine Zahl für Familien: Der Kinderzuschlag, der zusätzlich zum Kindergeld gezahlt wird, beträgt 2026 wie schon 2025 maximal 297 Euro. Beim BAföG hängt die Förderung vom Einkommen der Eltern und vom eigenen Vermögen ab. Ob ein Anspruch besteht, muss man im Einzelfall prüfen.

Nina: Da gibt es also Unterstützung, die nicht jeder auf dem Schirm hat. Gut.

Martin: Weiter zum vierten Thema: Die Verbraucherzentrale hat einen Online-Renditerechner. Er zeigt, wie sich verschiedene Mischungen aus Festgeld und Aktien auf Ertrag und Risiko auswirken, bei einer Einmalanlage oder einem Sparplan.

Nina: Und worauf basiert das? Auf Prognosen?

Martin: Nein, auf Vergangenheitsdaten. Ausgewertet wurden alle überlappenden Zeiträume von 10, 20 und 35 Jahren zwischen Ende 1969 und August 2018. Für die Aktien dient der MSCI World, in dem mehr als 1600 Aktien aus über 20 Industrieländern stecken. Kosten von 0,5 Prozent pro Jahr sind eingerechnet. Auf lange Sicht lagen dabei stets die Aktien vorne.

Nina: Klingt erst mal eindeutig. Aber die Vergangenheit ist ja keine Garantie.

Martin: Genau das betont die Verbraucherzentrale auch. Die Daten lassen sich nur eingeschränkt auf die Zukunft übertragen. Die Festgeldrenditen seit 1970 sind in dieser Höhe heute laut Verbraucherzentrale gewiss nicht mehr erreichbar. Außerdem sind die Ergebnisse inflationsbereinigt, und Steuern wie die Abgeltungsteuer blieben unberücksichtigt.

Nina: Inflationsbereinigt heißt, die Preissteigerung ist schon abgezogen?

Martin: Richtig. Es geht um die Kaufkraft. Man sieht also, was man sich später tatsächlich leisten könnte, nicht nur, wie hoch die Zahl auf dem Konto ist. Deshalb darf man das Endvermögen auch nicht einfach mit den aufsummierten Sparraten vergleichen. Das ist ein Rechner zum Verstehen, keine Beratung.

Nina: Okay. Dann bin ich auf Thema fünf gespannt. Da ging es um Steuern und Neubauwohnungen?

Martin: Ja, um die Sonderabschreibung, kurz Sonder-AfA. Sie wurde 2024 in modifizierter Form wieder eingeführt und bezieht sich auf den Kauf neu gebauter Mietwohnungen als Kapitalanlage. Der Gesetzgeber will damit neuen, energieeffizienten Wohnraum schaffen, der dringend gebraucht wird.

Nina: Abschreibung heißt, man kann Kosten steuerlich geltend machen?

Martin: Im Kern ja: Ein Teil der Anschaffungskosten mindert über die Jahre das zu versteuernde Einkommen. Instone-Chef Kruno Crepulja sagte im Handelsblatt-Interview sinngemäß, die Nachfrage von Kapitalanlegern liege höher als in den Hochzeiten des Immobilienbooms. Das Handelsblatt hat einen Beispielfall durchgerechnet, der vor allem Gutverdiener im Blick hat.

Nina: Heißt das, das lohnt sich für jeden, der gut verdient?

Martin: Nein, das wäre zu einfach. Der Beispielfall soll zeigen, unter welchen Rahmenbedingungen so ein Investment sinnvoll sein kann und welche Punkte man beachten muss. Ein Steuervorteil ist kein Selbstläufer. Kaufpreis, Lage, Finanzierung und die persönliche Steuersituation spielen eine Rolle, deshalb gehört das in die Hände von Fachleuten.

Nina: Und für Mieter? Entsteht dadurch wirklich mehr Wohnraum?

Martin: Das ist die Hoffnung des Gesetzgebers. Ob und wie schnell das bei den Mieten ankommt, lässt sich aus der Meldung nicht ablesen. Man sollte es also beobachten, aber nichts Konkretes daraus ableiten.

Nina: Fair. Und das letzte Thema?

Martin: Nachhaltige ETFs. Das Problem: Es gibt in der Finanzbranche keine verbindliche Definition von Nachhaltigkeit. Deshalb stecken in sogenannten ESG-ETFs oft trotzdem Ölkonzerne, Fast-Fashion-Unternehmen oder Rüstungsfirmen. Üblich ist das Best-in-Class-Verfahren, bei dem auch das am wenigsten schmutzige Unternehmen einer Branche ausgewählt werden kann.

Nina: Also grün auf dem Etikett, aber nicht unbedingt grün im Inhalt.

Martin: So kann man es sagen. Die FMH-Finanzberatung hat im Auftrag von ntv 30 Neobroker, Broker, Direkt- und Geschäftsbanken angeschrieben. Nur zwölf beantworteten alle Fragen, die übrigen antworteten nicht oder verweigerten die Teilnahme. Das zeigt, wie wenig Transparenz es gibt.

Nina: Und wer hat bei dem Vergleich gut abgeschnitten?

Martin: Vorn lagen Scalable Capital, comdirect und S-Broker, jeweils mit mehr als 800 nachhaltigen ETF-Sparplänen und mit geringen Transaktionskosten. In die Bewertung flossen Kosten pro Sparvorgang und Verkaufsgebühren mit je 33 Prozent ein, die Zahl der ETFs mit 20 Prozent. Das ist ein Vergleich nach bestimmten Kriterien, keine Empfehlung.

Nina: Gibt es eine Alternative zu ESG-Fonds?

Martin: Die FMH nennt Fonds mit dem Label SRI, Socially Responsible Investing, deren Anforderungen meist strenger sind. Dafür streuen sie deutlich weniger breit, und das Risiko steigt. Wer sich damit beschäftigt, sollte also genau auf die Kriterien achten.

Nina: Das war ganz schön viel. [sighs] Aber vieles läuft auf dasselbe hinaus: genau hinschauen, bevor man etwas unterschreibt.

Martin: Gut zusammengefasst. Kurz die Punkte zum Mitnehmen: Bei der Krankenversicherung gibt es Fristen und Rechte, die man kennen sollte. Wer einen Bausparvertrag hat, kann prüfen, ob unzulässige Kontoentgelte gezahlt wurden. Bei Schulden gilt: früh Hilfe suchen. Und bei Geldanlage und Steuervorteilen sind Vergangenheitszahlen und Beispielrechnungen eine Orientierung, aber kein Ersatz für eine Beratung, die zur eigenen Situation passt.

Nina: Danke dir, Martin. Ich nehme mit, dass es sich lohnt, Verträge und Abbuchungen im Blick zu behalten und bei Unsicherheit nachzufragen.

Martin: Zum Schluss noch ein Hinweis: Dieser Podcast ist vollständig KI-generiert. Alle Quellen und Hintergründe finden Sie auf unserer Website. Vielen Dank fürs Zuhören, bleiben Sie informiert, treffen Sie gute Entscheidungen und behalten Sie den Überblick. In der nächsten Folge sind wir wieder mit neuen Meldungen für Ihren Alltag dabei. Bis dahin, machen Sie es gut.

Nina: Bis zum nächsten Mal, und alles Gute für Ihren Geldalltag.

Vorlage für die Sprachsynthese. Kleinere Abweichungen zur Audio-Datei möglich.

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